AGB


Allgemeine Verkaufs- und Versandbedingungen für Endkunden
 
1. Verkauf
Alle Angebote gelten nur gegen umgehende Entscheidung. Abrufaufträge  müssen in einem Zeitraum von 6 bzw. 12 Monaten eingeteilt und  ausgeliefert worden sein. Danach sind wir berechtigt, die noch offenen Posten umgehend an Sie auszuliefern und zu berechnen.
Die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, soweit nichts  Besonderes schriftlich vereinbart ist, für das betreffende und alle  folgenden Geschäfte. Für Abmachungen, die unsere Vertreter oder Reisenden außerhalb dieser Verkaufsbedingungen eingehen, übernehmen wir keinerlei Verantwortung
 
2. Versand
Lieferung erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.  Mangels besonderer Weisungen wählen wir Beförderungsweg und Mittel nach bestem Ermessen, ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung.
 
3. Lieferzeit und Verzug
Von uns angegebene Lieferzeiten gelten stets nur als annähernd. Wegen  verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Anspruch auf Schadenersatz  oder Aufhebung des Vertrages zu. Ereignisse höherer Gewalt, wozu u. U. auch Kriegsfall, Mobilmachung, Rohmaterialmangel, Stromsperren, Maschinenbruch, Arbeitseinstellungen, verspätete  Wagenstellung usw. gehören, bedingen eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit ohne Entschädigungsrecht des Käufers.
 
4. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk, falls nicht anderweitig schriftlich  vereinbart. Sie sind auf Basis der derzeitigen Kosten kalkuliert.  Sollten sich unsere Kosten durch am Tage des Abschlusses nicht bekannte Preisvereinbarungen oder Belastungen verändern, so behalten wir uns ausdrücklich vor, unsere Verkaufspreise auch für das vorliegende  Geschäft entsprechend zu ändern.
 
5. Verpackung
Holz-, Papier- und Kartonverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
 
6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sofort zu zahlen. Bei Überschreitung des Zieles behalten wir uns  die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe der üblichen Privatbankzinsen vor.  Bei ungenügender Auskunft oder Vermögensverschlechterung sind wir  berechtigt, für evtl. laufende Wechsel und den offenen Saldo sofort Kasse zu verlangen, wobei uns das Rücktrittsrecht von laufenden Verträgen vorbehalten bleibt. Wird ein fälliger  Rechnungsbetrag trotz dreimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden auch alle übrigen, noch offenstehenden Rechnungsbeträge zur Zahlung fällig und wir behalten uns das Recht vor, deren sofortige Bezahlung zu verlangen,  auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist.
 
7. Warenlieferung
Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben  Eigentum des Verkäufers bis zur vollen Bezahlung seiner sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet gegebenenfalls für den Verkäufer. Auch die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers. Bei  Verarbeitung mit fremden, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, wird der Verkäufer Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes seiner Waren zu den fremd  verarbeiteten. Die aus der Verarbeitung entstandenen neuen Sachen gelten als Vorbehaltswaren des Verkäufers. Alle Forderungen des Käufers auch dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an den  Verkäufer abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung  des Vorbehaltsverkäufers in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltswaren. Wenn die Vorbehaltswaren vom Käufer zusammen mit fremden, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren sei es ohne, sei es  nach Verarbeitung, verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren als  abgetreten. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren nur mit der Bedingung berechtigt, dass der Kaufpreisanspruch aus dem Weiterverkauf nur auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltswaren ist der Käufer nicht berechtigt.  Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Der Verkäufer kann den Schuldner die Abtretung anzeigen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des  Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der  Saldo gezogen und anerkannt worden ist. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne  weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer übergeht. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende  Sicherung alle zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, voll bezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freizugeben.
 
8. Beanstandung
Erkennbare Mängel können nur innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware,  Beanstandungen der Rechnung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum,  Beanstandung der Vollständigkeit der Lieferung nur innerhalb 8 Tagen nach Warenempfang berücksichtigt werden. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber 3 Monate nach Übernahme der Ware schriftlich gerügt werden. Für Beschädigungen auf der Reise (insbesondere Nasswerden, Oxydieren, usw.)  oder für in Verlust geratene Stücke kommen wir nicht auf. Bei Eingang in beschädigtem Zustand ist zur Wahrung des Rechts auf Gewährung von Schadenersatz gegenüber den Transportunternehmen eine  Tatbestandsaufnahme von den Transportunternehmen zu verlangen.
 
9. Ausführung
Vorbehalten bleiben bei allen Sonderanfertigungen:
a) Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge,
b) die Berechnung der durch die Anfertigung etwa verlangter Ausfallmuster entstehenden besonderen Kosten.
 
10. Einkaufsbedingungen
Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Geltung, auch für den Fall,  dass sie von uns unwidersprochen bleiben. Annahme unserer  Auftragsbestätigung gilt als Einverständnis mit der Aufhebung anders lautender Einkaufsbedingungen.
 
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl entweder das Amtsgericht oder das Landgericht in Hagen.
Robert Winkelsträter GmbH & Co. KG